Am Ende wird alles gut! Und wenn es noch nicht gut ist, ist es noch nicht das Ende.
Oscar Wilde
Oscar Wilde
Kostengünstige Intervention unter voller Kontrolle der Akteure
Meinungsverschiedenheiten gehören zum täglichen Leben. Vernünftig ausgetragen bergen sie viele Chancen. Schwelende Konflikte allerdings entfalten gelegentlich eine von den Parteien aus eigener Kraft kaum noch zu beherrschende destruktive Energie. Das kostet Geld, Zeit, Kraft und Nerven.
Mediation ist eine schnelle und kostengünstige Intervention. Anders als vor Gericht haben die Konfliktbeteiligten eine konstante Kontrolle über das Geschehen und damit insgesamt erheblich mehr Einfluss auf das Ergebnis. Darüber hinaus ist eine über externe Autorität erwirkte Entscheidung meist eine schwere Hypothek für die zukünftige Kooperation.
Ein in der Mediation entwickelter Konsens erweist sich fast immer als stabile Lösung für eine konstruktive weitere Zusammenarbeit. Mediation bewahrt ein gutes Betriebsklima oder stellt es wieder her.
Wir bieten Mediation für alle Formen innerbetrieblicher Auseinandersetzungen an.
Merkmale der Mediation:
Eine für die Zukunft wirkende tarifliche Regelung
Die Schlichtung ist ein Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien mit dem Ziel des Abschlusses eines Tarifvertrages. Es wird eine für die Zukunft wirkende verbindliche tarifliche Regelung geschaffen, die einen Arbeitskampf beendet oder vermeidet.
Der Schlichter wird auf der Grundlage einer Schlichtungsvereinbarung zwischen den Tarifvertragsparteien tätig. D.h., die Schlichtung kann nur von beiden Seiten einvernehmlich geregelt werden.
Die Schlichtung ist erfolgreich, wenn sich die Tarifkommissionen in Schlichtung verständigen können und die Tarifvertragsparteien die gemeinsame Abschlussempfehlung annehmen oder wenn die Tarifvertragsparteien eine Schlussempfehlung des Schlichters annehmen. Dazu gehört der Wille der Schichtungsteilnehmer und der Tarifvertragsparteien, ein gemeinsames Ergebnis zu erarbeiten, welches beiden Interessen gleichermaßen gerecht wird.
Steuerung von Diskussionsprozessen innerhalb einer Gruppe
Mit der Moderation werden im Unterschied zur Mediation, Einigungsstelle, Schlichtung oder Schiedsstelle keine Interessengegensätze aufgelöst, sondern ein Diskussionsprozess innerhalb einer Gruppe gesteuert.
Der Moderator fördert die Kreativität möglichst aller Teilnehmer und ermutigt sie, Ideen zu entwickeln. Er sammelt die Ideen, damit die Gruppe gemeinsam aus ihren Ergebnissen und Entscheidungen entwickelt, die möglichst von der ganzen Gruppe im Konsens getragen und umgesetzt werden.
Neben einem strukturierten Ablauf mit Hilfsmitteln wie Flipchart und Pinnwand sind vor allem eine gute Arbeitsatmosphäre und das Engagement möglichst aller Teilnehmer das wesentliche Erfolgskriterium für eine erfolgreiche Moderation.
Die Teilnehmer müssen ihre eigenen Interessen benennen und ihre Ideen verwirklichen können. Dazu gehört die Offenheit und der Umgang mit abweichenden Meinungen.
Streitbeilegung über Anwendung / Auslegung von Verträgen
Im Gegensatz zur Einigungsstelle oder Schlichtung geht es bei der im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrages/einer Satzung geschaffene Schiedsstelle nicht um eine rechtsgestaltende Maßnahme, sondern um die Beilegung eines (Rechts-)streits über die Anwendung und/oder Auslegung eines bestehenden Vertrages oder einer Satzung.
Das Schiedsgericht kann und soll über die ihm zugewiesene Auslegungs- und Anwendungsfrage eine verbindliche Entscheidung treffen.
Neben der Rechtskunde des Schiedsrichters ist für die erfolgreiche Schiedsstelle unabdingbar, dass der Schiedsrichter die Interessen der Beteiligten versteht und zu angemessenen und fairen Lösungen unter Beachtung des Wortlauts, der Systematik und der Entstehungsgeschichte der streitigen Regelung kommt.
Nur dann kann ein Ergebnis entstehen, welches von allen Seiten akzeptiert wird.
Der sozialverträgliche Personalabbau
Freiwilligenprogramme dienen dazu, den Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen zu vermeiden. Durch Anreize wie Alterstteilzeit und Abfindungsprogramme werden die Belegschaften auf freiwilliger Basis reduziert. Der Vorteil für die Belegschaften liegt darin, dass Beschäftigte, die auf den Erhalt des Arbeitsplatzes angewiesen sind, von dem Abbau möglichst verschont werden.
Vorteil für die Arbeitgeberinnen ist eine schnelle Umsetzung, Planungssicherheit und Vermeidung von Kündigungsrechtsstreitigkeiten. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Konzeption der Programme, sondern stehen Ihnen darüber hinaus auch als Treuhänder zur Verfügung, wenn Beschäftigte zunächst in Erfahrung bringen wollen, ob sie das Unternehmen verlassen können oder zu den unabkömmlichen Beschäftigten gehören.
ADRESSE
roland lukas KONFLIKTLÖSUNGEN GmbH
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